Umgang mit Anfragen zum assistierten Suizid

Neben vielen anderen Themen, brannte der Hospizbewegung Duisburg-Hamborn e.V. eines unter den Fingernägeln: Beihilfe zu Suizid ist seit Februar 2020 eine straffreie Option in Deutschland – und – Wünsche dazu werden bereits an die Hospizbewegung herangetragen.

Als Bürgerverein, dem es ein Anliegen ist, Menschen am Lebensende zu begleiten und ihnen beizustehen bei allen Fragen, Ängsten, Unsicherheiten und Nöten, unter Einbezug der körperlichen, spirituellen, sozialen und psychischen Ebene entstanden auch für die Hospizbewegung Fragen:
Wie will sie sich positionieren zu diesem Thema? Wie will sie reagieren als Hospizbewegung Duisburg-Hamborn e.V. wenn Anfragen kommen, wenn aus irgendeinem Grund Suizid gewünscht ist, und tatsächlich durchgeführt werden soll  ….wie wollen und sollen sich ihre hauptamtlichen und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen verhalten? Begleiten sie dies? Ziehen sie sich zurück? Dazu brauchte es eine einheitliche interne Diskussion und Absprache.
Ein spannender Workshop liegt hinter der Hospizbewegung – am 28. August 21 trafen sich zahlreiche Ehrenamtliche und alle Hauptamtlichen, um einen Tag lang intensiv gemeinsam zu arbeiten. Am Ende stand eine demokratische Abstimmung zu verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Die bildhaften Ergebnisse hängen in der Hospizbewegung aus. Gleichzeitig wurde an diesem Tag der Wunsch nach einem Leitfaden laut. Ein solcher wurde später auch in Zusammenarbeit mit dem Vorstand erarbeitet. Dieser neue Leitfaden wird der Hospizbewegung Duisburg-Hamborn e.V. nach innen und nach außen ab sofort eine Ausrichtung geben und ein Geländer für Situationen, in denen Anfragen an die MitarbeiterInnen herangetragen werden. Der Leitfaden kann hier auf der Homepage eingesehen werden unter Downloads.

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