„Ich bestimme, wer was bekommt!“ – Erbrecht und Testament als Themen des Hamborner Hospizgespräches

Große Resonanz fand jetzt das 29. Hamborner Hospizgespräch der Hospizbewegung Duisburg-Hamborn e.V. zum Thema „Ich bestimme, wer was bekommt – Erbrecht und Testament“.

An Hand von Fallbeispielen machte Gudula Kruse, Fachanwältin für Erbrecht der Kanzlei Schmitz in Walsum, deutlich, wer was erbt, wenn nichts geregelt ist. Kaum jemand weiß z.B., dass, wenn ein Partner stirbt, und keine Kinder da sind, die Eltern des Verstorbenen miterben. Solche gesetzlichen Erbfolgen können mitunter schmerzliche Folgen haben. Ist z.B. ein Haus vorhanden und die Erben wollen nun ausbezahlt werden, muss, wenn kein Geld angespart wurde, das Haus mit einem Darlehen belastet oder verkauft werden. Nur ein Viertel der Deutschen hat ein Testament gemacht. Kruse machte aber schnell deutlich, dass es Sinn macht ein solches zu erstellen. Testamente ermöglichen selbst zu bestimmen, wer was bekommt. So kann man hierdurch auch besonders Nahestehenden, die in der gesetzlichen Erbfolge nicht vorgesehen sind, etwas vermachen. Vererben ist nicht unbedingt immer ein Leichtes. Mitunter kann anwaltliche oder notarielle Beratung hilfreich sein – gerade in Zeiten zunehmender Patchworkfamilien. Ein interessanter Abend in der Hospizbewegung – und die zahlreichen Fragen der etwa dreißig Besucher wurden ausführlich beantwortet.